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ALLGEMEINE 
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Erfahre mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den E-Bike Verleih bei Radlgaudi in den Tiroler Alpen. Bitte lies diese sorgfältig durch, bevor du unsere Services nutzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Regeln und Leihbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Allgemeine Mietbedingungen
    2.1. Abholung der Verleihartikel
    2.2. Rückgabe des Verleihartikels
    2.3. Umtausch
    2.4. Gebrauch des Verleihartikels / Pflichten des Mieters
    2.5. Miete von Endurobikes/Singletrailbikes/Fullys mit Motor
    2.6. Verlust oder Beschädigung des Verleihartikels / Haftung des Mieters
    2.7. Haftung des Vermieters
    2.8. Reservierung
    2.9. Speicherung von Bestelldaten 
  3. Sonstiges

1. Allgemeines 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Verleih-Geschäftsbeziehungen zwischen TI Bike GmbH, Hauptstraße 20, A- 6632 Ehrwald und dem Mieter. Durch Onlinereservierung bzw. mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, erkennt der Mieter diese AGB an und erklärt sich mit diesen einverstanden. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden von uns nicht anerkannt. 

2. Allgemeine Mietbedingungen

Sämtliche zur Miete buchbare Sportgeräte und Zusatzprodukte (z.B. Helme, Anhänger usw.) werden nachfolgend einheitlich als Verleihartikel bezeichnet.

Mieter die einen Verleihartikel mieten müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Der Verleihartikel muss bei Onlinebuchung und bei Buchung im Laden sofort bezahlt werden. 

Verleihpreise für mehrere Tage verstehen sich als für aufeinander folgende Tage. Bei Aussetzten eines Tages startet der Verleihpreis von Neuem.

2.1. Abholung der Verleihartikel

Das Verleihgeschäft ist täglich ab 8:30 Uhr geöffnet. Die Verleihartikel müssen zum vereinbarten Zeitpunkt (spätestens bis 11:00 Uhr) abgeholt werden. 

Bei Buchung im Geschäft muss der Mieter einen Mietvertrag und Haftungsausschluss unterzeichnen und hat zu Identifizierungszwecken einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) vorzuzeigen. Bei Online-Buchung ist zusätzlich die Buchungsbestätigung vorzuzeigen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Lichtbildausweis eine Kopie oder ein digitales Foto angefertigt und aufbewahrt wird. 

2.2. Rückgabe des Verleihartikels

Die Rückgabe des Verleihartikels hat am letzten Tag der vereinbarten Mietperiode vor Geschäftsschluss um 18:30 Uhr zu erfolgen. Bei Rückgabe des Verleihartikels zu einem späteren Zeitpunkt (nach 18:30) ist der Mieter verpflichtet den vollen Mietzins für den Folgetag zu bezahlen. 

2.2.1. Keine oder verspätete Rückgabe 

Falls der Mieter den Verleihartikel nicht zur vereinbarten Zeit zurückbringt wird die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen Mietdauer und der reservierten bzw. bezahlten Mietdauer berechnet und muss direkt vor Ort gezahlt werden.

Im Falle, dass der Verleihartikel, aus welchen Gründen auch immer, nicht fristgemäß zurückgegeben wird, wird seitens des Vermieters am 7. Tag nach dem Rückgabetermin Anzeige wegen Diebstahls gegen den Mieter erstattet. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über eine Verzögerung der Rückgabe unverzüglich zu informieren. 

2.2.2. Vorzeitige Rückgabe 

Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Verleihartikels wird die Mietgebühr nicht zurückerstattet (auch in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen). Bei Verletzung und/oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzugeben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet bzw. nicht verrechnet.

2.3. Umtausch

Der Umtausch gegen Verleihartikel höherer Preisklassen ist gegen Aufpreis abhängig von der Verfügbarkeit möglich. Eine Rückerstattung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien ist nicht möglich. 

Sollte ein gebuchter Verleihartikel bzw. Modell aufgrund eines Ausfalls nicht verfügbar sein, so wird dieser nach Verfügbarkeit mit einem Modell derselben Kategorie ersetzt.

2.4. Gebrauch des Verleihartikels / Pflichten des Mieters

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die ausgeliehenen Verleihartikel. 

Der Mieter erklärt, die Verleihartikel in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben und verpflichtet sich damit sorgsam umzugehen. Auch erklärt er sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Fahrwerksabstimmung und Bremsen, gemäß seinen Angaben zur Person, einverstanden. Mit Fahrtantritt erklärt sich der Mieter mit den zugeteilten bzw. gewählten Verleihartikeln einverstanden und verzichtet in weiterer Folge auf jegliche Forderungen die im Zusammenhang mit einer falschen bzw. ungeeigneten Größe anfallen können. 

Ebenfalls erklärt der Mieter über die nötigen Kenntnisse für den fachgerechten Umgang mit Fahrrädern zu verfügen. Alle Fahrräder gelten als Sportgeräte und sind NICHT gemäß der STVO bestückt. Die Fahrräder sind somit für den öffentlichen Verkehr nicht zulässig.

Die Ausrüstung ist einzig zur Verwendung durch den Mieter allein bestimmt, ohne Möglichkeit der Untervermietung oder auch der kostenlosen Weitergabe.

Der Mieter hat Beschädigungen des Verleihartikels zu vermeiden. Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat die Verleihartikel so zu verwahren, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert werden. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Einstellungen nicht eigenmächtig ändern. Für eigenmächtige Veränderungen der Einstellungen durch den Mieter übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. 

Der Aufwand für Veränderungen bzw. die Wiederherstellung der Einstellungen in den ursprünglichen Zustand ist vom Mieter zu bezahlen.

Der Transport der Verleihartikel bzw. das Zerlegen für den Transport mit dem Auto ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. 

Aus Sicherheitsgründen, insbes. Verletzungsgefahr darf, wenn nicht anders angegeben, das maximal zulässige Gesamtgewicht von 125 kg nicht überschritten werden. 

Die maximale Tragkraft des Kinderanhängers für zwei Kinder beträgt 45 Kilo. 

Das Mindestalter für die Mitfahrt beträgt 6 Monate. 

Der Transport von Tieren im Kinderanhänger ist nicht erlaubt. 

Im Hundeanhänger dürfen keine Personen transportiert werden. Die maximale Tragkraft beträgt 45 Kilo. 

Bei allen Anhängern darf die Maximalgeschwindigkeit von 24 km/h nicht überschritten werden.

2.5. Miete von Endurobikes/Singletrailbikes/Fullys mit Motor

Endurobikes/Singletrailbikes/Fullys mit Motor sind keine Downhilbikes und nicht zur Verwendung für Downhillfahrten bestimmt. Beschädigungen werden sofort in Rechnung gestellt.

2.6. Verlust oder Beschädigung des Verleihartikels / Haftung des Mieters

Der Mieter trägt die volle Haftung für den Verleihartikel. Das gemietete Material ist nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Bei Verlust, Bruch, schuldhafter Beschädigung oder übergebührlicher Verschmutzung bzw. Abnutzung durch unsachgemäße Benutzung des Verleihartikels und Zubehörs, ist der Mieter verpflichtet, den erwachsenen Schaden umgehend zu ersetzen.

Nach Rückgabe des Verleihartikels wird dieser im Rahmen der Servicearbeiten geprüft. Sollte aufgrund oben genannter Gegebenheiten ein Schaden entstanden sein, wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt und dieser hat den Schaden umgehend zu bezahlen. 

2.6.1.

Bei teilweiser oder kompletter Beschädigung des Verleihartikels aufgrund unsachgemäßer Benutzung (z.B. Schäden an den Laufflächen der Reifen durch blockierende Räder), Stürzen, Unfällen oder Transportschäden umfasst der Schaden die tatsächlichen Reparatur- und Reinigungskosten bzw. den Zeitwert des Verleihartikels, falls die Reparaturkosten den Zeitwert des Verleihartikels übersteigen. 

2.6.2

Bei Verlust durch Totalschaden oder Diebstahl des Verleihartikels, wird dem Mietern der volle Zeitwert des Verleihartikels in Rechnung gestellt. Der Zeitwert wird über unsere EDV nach Statistik ermittelt. Bei Diebstahl des Verleihartikels ist der Mieter verpflichtet umgehend bei der örtlichen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, sowie den Vermieter zu informieren.

2.7. Haftung des Vermieters

Für Unfälle und Verletzungen aller Art wird keinerlei Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters entstehen (insbes. bzgl. Gewicht und Größe). 

2.8. Reservierung

Die Reservierung erlangt Gültigkeit mit dem Eingang der Reservierung bzw. für Mietern mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Sollte das reservierte Verleihmaterial nicht abgeholt werden, so wird eine Stornogebühr in der Höhe der Mietgebühr verrechnet. 

Nicht benötigte, reservierte Sportgeräte, müssen bezahlt werden.

Für Stornierungen bis 10 Tage vor Mietbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt wird die volle Leihgebühr fällig. 

2.9. Speicherung von Bestelldaten 

Persönliche Daten die Mieter auf der Webseite des Vermieters bzw. dem Verleihschein angeben werden, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages verwendet. 

3. Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht.

Mit der Buchung ist der Mietvertrag zu obigen Bedingungen rechtsverbindlich abgeschlossen.

Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Satz- und Druckfehler sowie Irrtümer, Änderungen und technischer Gebrechen.